Kurzzeitpflege

Nichts ist schöner als auch im Alter und bei schwerer Krankheit Zuhause wohnen bleiben zu können. Da eine solche Situation jedoch sehr anstrengend für die Beteiligten sein kann, tut es gut, auch den pflegenden Angehörigen mal etwas Zeit für sich einzuräumen, damit sie neue Kraft tanken können.

Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege:
Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen (56 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekassen bezuschussen die Kurzzeitpflege für alle Bedürftigen der Pflegegrade 2 - 5 mit bis zu 1.854,00 Euro. Unterbringung, Verpflegung und Investitionskosten sind selbst zu tragen (Eigenanteil). 

Der Eigenanteil beträgt pro Tag: 40,51 € (im Doppelzimmer).

Seit dem 01.07.2025 können Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 pro Jahr bis zu 3.539 Euro an Kurzzeit- und Verhinderungspflege flexibel finanzieren („Entlastungsbudget“). Für diesen gemeinsamen Jahresbetrag gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Dies sind die eigentlichen Leistungen, die mit dem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert werden sollen.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Kurzzeitpflege und zu dem Eigenanteil in unserer Einrichtung.

Rufen sie uns an, oder kommen sie persönlich vorbei. Wir sind gerne für Sie da.