Hauptinhalt Stationäre Pflege
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Die Pflege zu Hause ist nicht immer möglich. Dann ist eine Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oft die einzige Alternative.
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die Betreuung und Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Wie bei der häuslichen Pflege sind die Beträge für die vollstationäre Pflege nach Pflegegraden gestaffelt.
Seit dem 01.01.2022 erhalten Bewohner einen Zuschlag der Pflegekasse nach §43c SGB XI auf den pflegebedingten Eigenanteil. Dieser beträgt seit z.Zt. bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 12 Monaten 15%, bei einer Aufenthaltsdauer zwischen 12 und 24 Monaten 30%, zwischen 24 und 36 Monaten 50% und ab 36 Monaten 75%.
Aufgrund dieser Leistungszuschläge vermindern sich die Eigenanteile. Sie betragen pro Monat ab dem 01.08.25 (ohne Investitionskosten) ungefähr (Rundungsdifferenzen sind möglich):
Pflegegrade 2 - 5 Eigenanteil
bis 12 Monate Bezug vollstationärer Leistung 2.493,81 €
> 12 Monate Bezug vollstationärer Leistung 2.213,91 €
> 24 Monate Bezug vollstationärer Leistung 1.840,72 €
> 36 Monate Bezug vollstationärer Leistung 1.374,23 €
Pflegegrad 1
(nicht leistungszuschlagsberechtigt) 2.489,38 €
Für "Rüstige" gelten gesonderte Preise.
Hinzu kommen folgende Investitionskosten pro Monat:
Einzelzimmer: 491,89 €
Apartment: 437,14 €
Doppelzimmer: 324,58 €
Rufen sie uns an, oder kommen sie persönlich vorbei. Wir beraten sie gern.